Cloud Recruiting Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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-für Geschäftskunden-

Der Firma Cloud Recruiting Solutions GmbH – nachfolgend „CRS“, Jahnstraße 18 in 46485 Wesel,

vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Münker, Amtsgericht Duisburg, HRB 33476.

Kontaktdaten (auch für Support, Datenschutz und Beanstandungen):

Tel.:        +49 281 / 14798100
Fax:         +49 281 / 14798199
E-Mail:    info@crs-software.de

1. Anwendungsbereich

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der CRS mit Unternehmen (§14), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Nachfolgend „Kunde“ genannt), die über das Bewerbermanagementtool unter der URL https://crs-software.de und den dortigen Unterseiten (nachfolgend: Plattform) eingegangen werden.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Geschäftsbeziehung zu Verbrauchern werden über die vorstehende Plattform nicht angeboten.

Diese Geschäftsbeziehungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen im Bereich der Zurverfügungstellung von Online-Leistungen zum Personalmanagement, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Derartige Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die CRS stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angaben zu unseren Produkten, Leistungen, Liefer- und Bereitstellungsfristen und Preisen im Internet, in Anzeigen, Prospekten und sonstigen Kommunikationsmitteln sind freibleibend und dienen nur der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Etwas anderes gilt nur, sofern ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

Mit der Bestellung der gewünschten Leistung auf unserer Plattform, erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Die CRS wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme unsererseits dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Die CRS ist berechtigt, dass in der elektronischen Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann insbesondere durch Zurverfügungstellung der Leistung (Mitteilung hierüber erfolgt per E-Mail), bzw. durch Übersendung einer ausdrücklichen Annahmeerklärung erfolgen. In jedem Fall erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, die für den Inhalt unserer Vertragsannahme maßgeblich ist.

Weist der Kunde eine nach Ablauf der genannten Frist erfolgte Auftragsbestätigung nicht unverzüglich schriftlich zurück, so ist der Vertrag gleichwohl zustande gekommen.

3. Preis

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die von CRS angegebenen Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (Nettopreis) ab Geschäftssitz der CRS, ohne Kosten für Verpackung, Versand, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Versicherungen, diese werden ggf. gesondert ausgewiesen.

4. Liefer-/ Bereitstellungsfristen

Liefer- und Bereitstellungsfristen entnehmen Sie bitte unseren Angeboten.

5. Lieferung / Bereitstellungsfristen

Die Lieferung erfolgt ab Geschäftssitz der CRS.

Bei einer Bereitstellung von Anwendungen über das Internet ist der Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten der/die Routerausg-ang/-gänge des /der Rechenzentr-ums/en, auf dessen/deren Server wir die Anwendung betreiben.

6. Zahlungsbestimmungen / Kundenbonität

Die von uns angebotenen Zahlungsarten entnehmen Sie bitte unseren Angeboten. Eine entsprechende Auswahl steht Ihnen bei der Bestellung zur Verfügung.

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsziele ergeben, hat die Zahlung bei Bestellung auf Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdaten zu erfolgen.

Ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen kann erteilt werden.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung gewähren wir keine Skonti oder sonstige Nachlässe.

Schecks und Wesel werden nur zahlungshalber, nach besonderer Vereinbarung und ohne Gewährung von Skonto angenommen. Dies führt nicht zur Gewährung einer Stundung. Dadurch entstehende Einziehungs- und Diskontspesen hat der Kunde zusätzlich zu tragen.

Befindet sich der Kunde mir der Zahlung im Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der CRS bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Zinsschadens unbenommen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden steht der CRS, nach einer angemessenen Nachfristsetzung, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz zu. Die Höhe des Schadenersatzes wird pauschal, mit 15% des Nettoauftragspreises vereinbart. Die CRS bleibt die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens vorbehalten, dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Gerät der Kunde nach einer Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate mindestens 7 Tage in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

Die CRS ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen.

Werden der CRS bei Lieferung gegen Rechnung zwischen Vertragsschluss und Lieferung Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist die CRS berechtigt, die Lieferung von einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, ist die CRS berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz zu verlangen.

Zahlungen werden nach Wahl der CRS zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so ist die CRS berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.

7. Haftung

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen, die über diese Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der CRS ohne eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.

Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die CRS unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die CRS nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit wie nachfolgend dargelegt.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die CRS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

Bei Verlust von Daten haftet die CRS nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und gefahrenentsprechend regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkungen gilt nicht, wenn und soweit die regelmäßige Datensicherung Bestandteil, der von der CRS zu erbringenden Leistungen ist.

Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung. Es sei denn, der Mangel würde arglistig verschwiegen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Gewährleistung

Die CRS gewährleistet die Fehlerfreiheit des Vertragsbestandes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel ist ausgeschlossen.

9. Regelungen zur Bereitstellung von Software as a Service (SaaS)

  1. Vertragsgegenstand

Über unsere Plattform stellen wir dem Kunden ein Bewerbermanagementtool zur Verfügung (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: ANWENDUNG). Vertragsgegenstand im Zusammenhang mit der ANWENDUNG ist die Bereitstellung zur Nutzung Ihrer Funktionalität über unsere Plattform, die technische Ermöglichung der Nutzung der ANWENDUNG [durch Zugriff über handelsübliche Webbrowser (im Folgenden: ZUGRIFFSSOFTWARE)] und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (im Folgenden: ANWENDUNGS-DATEN). Den Funktionsumfang der ANWENDUNG, technische Spezifikation, vom Kunden benötigte Systemvoraussetzung (Internetanschluss, handelsüblicher Webbrowser mit eingeschalteter JavaScript Funktionalität, etc.) und Preise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und Angebotesdarstellung unter: https://crs-software.de

  • Bereitstellung von ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN

Nach erfolgreicher Ersteinrichtung erhält der Kunde die Möglichkeit, die Anwendung kostenlos zu testen. Innerhalb des Testzeitraums kann der Kunde entscheiden, ob er einen Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung der ANWENDUNG abschließen möchte. Nach Ablauf des Testzeitraums werden die ANWENDUNGSDATEN vollständig gelöscht, es sei denn, der Kunde entschließt sich für eine kostenpflichtige weitere Nutzung der ANWENDUNG. An den Ablauf des Testzeitraums und die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Verlängerung wird der Kunde mehrfach per E-Mail erinnert. Eine automatische kostenpflichtige Vertragsverlängerung erfolgt nicht.

Mit Beginn des kostenlosen Testzeitraums oder des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der ANWENDUNG halten wir auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: SERVER) die ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgaben dieser AGB und unserer Auftragsbestätigung bereit.

Die Details zu dem Testangebot und unseren kostenpflichtigen Angeboten, insbesondere zur Laufzeit, zur Anzahl der hiervon umfassten Nutzer, dem Umfang des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes und der hierfür zu entrichtenden Preise, entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und Angebotsdarstellung unter: https://crs-software.de

Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird die CRS dies dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die CRS wird Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- arbeitsrecht- und steuerrechtlicher oder sonstiger den Kunden treffender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist die CRS nicht verantwortlich.

  • Technische Verfügbarkeit und Support

Die CRS stellt die Anwendung mit einer Verfügbarkeit von wöchentlich 98% zur Verfügung.

Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden [unter Verwendung der ZUGRIFFSSOFTWARE].

Die CRS bietet Support telefonisch oder per E-Mail und beantwortet diese innerhalb ihrer Geschäftszeiten (werktags von 09:00 – 17:00 Uhr).

  • Nutzungsrechte an der ANWENDUNG

Der Kunde erhält an der ANWENDUNG einfach (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit des jeweiligen Vertragszeitraums beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

Eine physische Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur durch die in der Auftragsbestätigung angegebene Anzahl von Personen gleichzeitig, nur die Anzahl an Nutzern wird von dem System freigeschaltet. Eine Erweiterung der Nutzeranzahl ist jederzeit durch Abschluss ergänzender Verträge möglich. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Nutzer nicht berechtigt, sich mit denselben Zugangsdaten über mehrere Geräte zeitgleich einzuloggen.

Sofern die CRS während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENUG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. Nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insb. Ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. Nicht zu vermieten oder zu verleihen.

  • Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der ANWENDUNG

Der Kunde trägt alleine die Verantwortung für die Einhaltung der von Kundenseite notwendigen Systemvoraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf mit der ANWENDUNG kompatiblen ZUGRIFFSSOFTWARE und eines funktionierenden Internetanschlusses.

Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern; hierzu gehört insbesondere die Geheimheilung seiner Zugangsdaten zu der Plattform und der ANWENDUNG.

Der Kunde haftet dafür, dass die ANWEDNUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.

Verletzt der Kunde die Regelungen aus den vorstehenden Abs. 2 oder 3, hat er einen hieraus der CRS entstandenen Schaden zu ersetzen und die Verstöße nach Anzeige durch die CRS unverzüglich abzustellen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, kann die CRS den Zugriff des Kunden auf die ANWEDNUNG oder die ANWEDNUNGSDATEN sperren, oder die betroffenen Daten und/oder ANWEDNUGSDATEN löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch die CRS weiterhin oder weiderholt die Regelungen in den vorstehenden Abs. 2 oder 3, und hat er dies zu vertreten, so kann die CRS den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich künftigen.

Für den Fall, in dem der Kunde die Nutzung der ANWENDUNG durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der Grundpauschale für eine Nutzer für die Mindestvertragslaufzeit (monatliche Grundpauschale mal Anzahl der Monate der Mindestvertragslaufzeit) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; on diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

  • Rechte des Kunden an den ANWENDUNGSDATEN und entstehende Datenbanken/Datenbankwerken

Die ANWENDUNGSDATEN sind Eigentum des Kunden.

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeit des Kunden auf dem SERVER von der CRS eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der ANWENDUNGSDATEN, Datenbanken bzw. Datenwerke.

Die CRS ist jedoch berechtigt, wenn der Kunde nicht wenigstens zwei Wochen vor Vertragsbeendigung schriftlich um Herausgabe der ANWENDUNGSDATEN, Datenbanken bzw. Datenbankwerke bittet, diese mit Vertragsbeendigung zu löschen.

Eine Herausgabe der ANWENDUNSDATEN, Datenbanken bzw. Datenbankwerke erfolgt nach Wahl der CRS in einem handelsüblichen Format, durch Übergabe auf einem handelsüblichen Datenträger oder mittels der Ermöglichung eines Fernabrufs der Daten, welcher zumindest für einen Zeitraum von zwei Wochen zu eröffnen ist.

  • Laufzeit, Kündigung

Von uns angebotene Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte unseren Angeboten. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Vertragslaufzeit geschlossen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch, es sei denn, es wird vom Kunden drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt. Rechtzeitig vor Ablauf des Vertragsverhältnis wird der Kunde mehrfach per E-Mail auf die automatische Verlängerung des Vertrags hingewiesen und auf die Möglichkeit der Kündigung.

Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die CRS vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mir der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in hohe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Erfolgt eine berechtigte sofortige Kündigung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes, kann die CRS einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren und der CRS der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

10. Datenmigration

Möchten Sie Daten aus einem bisher von Ihnen genutzten Tool in unser System überführen wollen, so unterstützen wir Sie hierbei gerne. Bitte entnehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit unserem Service-Team auf. Sollte das von Ihnen genutzte Datenformat bei den Angeboten nicht genannt sein, so unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Rücksprache.

11. Datenschutz

Die CRS verarbeitet und speichert die vom Kunden in Rahmen des Vertragsschlusses / Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellten oder von der CRS anderweitig erhobenen personenbezogenen Daten soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Schuldverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist.

Die CRS behält sich, für den Fall, dass wir in Vorleistung gehen vor, Daten zum Zweck von Bonitätsprüfungen an gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Auskunfteien zu übermitteln.

Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen und/oder Auskunft über die Datenverwaltung verlangen. Hierfür stehen wir unter unseren oben angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Die ANWENDUNGSDATEN haben wir ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden (z.B. durch einen im Rahmen von Wartungsarbeiten gewährten Zugang) keinen Zugriff, diese Daten werden auf unseren Servern verschlüsselt hinterlegt, so dass wir ohne Gewährung eines Zugriffs durch den Kunden, die Daten nicht selbst auslesen können.

Ergänzend gelten die auf unserer Website oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung übermittelten Datenschutzerklärung.

12. Sonstiges

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der CRS und dem Kunden gilt unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten wird der Geschäftssitz der CRS als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder sie ist rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif ist.

Soweit diese Bedingungen von einer Schriftform sprechen, genug auch die Textform.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Wesel, 12.01.2021

Anhang: Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss

Unter https://crs-software.de können Sie durch Klick auf den Link „Testzugang anfragen“ eine Registrierung auf unserer Webseite vornehmen. Hierzu erfassen wir über ein Formular Angaben zu Ihrer Firma und ihrer Person, mithilfe dessen Sie sich in den Account einloggen können. Hierdurch haben Sie zunächst einmal die Möglichkeit, unser Angebot unverbindlich und kostenlos zu testen. Nach Ablauf der Testphase endet das Vertragsverhältnis automatisch, der Zugang wird inklusive sämtlicher dort hinterlegten Daten gelöscht.

Möchten Sie den Zugang über den Testzeitraum hinaus verwenden, müssen Sie einen kostenpflichtigen Vertrag mit uns abschließen.

Ein Zustandekommen des Vertragsabschlusses (über den Testzeitraum hinaus) erfolgt immer über die Einrichtung eines Testzugangs. Ein Vertragsabschluss ohne Testzugang ist möglich. Die bei der Einrichtung des Testzugangs genannte Person und der damit verbundenen E-Mail-Adresse wird mittelbarer Vertrags- und Ansprechpartner der CRS. Ein Vertrag kann während der Testzeit zu jeder Zeit erfolgen. Man muss also den Ablauf der Testzeit nicht abwarten.

Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext und deren Konditionen, werden EDV-technisch verarbeitet. Zeitgleich erhalten Sie einen Vertrag im pdf-Format, den Sie bitte ausdrucken und für etwaige Rückfragen nutzen. Den gleichen Vertrag wird die CRS selbst in der Verwaltung hinterlegen, so dass wir bei Rückfragen auf die Konditionen unmittelbar zurückgreifen können.

Vertragssprache

Vertragsabschlüsse mit uns erfolgen in deutscher Sprache.

Verhaltenskodizes

Neben den allgemeinen Gesetzen sind wir keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen.

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